AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG, im Folgenden kurz genannt.

Geltung

Vertragsgrundlagen

Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG schließt Verträge und erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG erstellten schriftlichen Angebote, sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Beschreibungen von Leistungen (z.B. individuelle Unterlagen oder allgemeine Folder), Preislisten sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit diese nicht bloß projektspezifisch sind (z.B. individuelle Unterlagen) für alle Rechtsbeziehungen zwischen Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG und dem Auftraggeber und liegen sohin ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG und dem jeweiligen Auftraggeber in der jeweils aktuellsten Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.

Zukünftige Änderungen

Änderungen der Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG werden dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht binnen zwei Wochen widerspricht.

Zusatzvereinbarungen

Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

Vertragsbestandteile von Seiten des Auftraggebers

Von Seiten des Auftraggebers kommende Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt werden selbst bei Kenntnis von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG in das Angebot integriert oder von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG zum Beispiel durch Verweise auf diese Vorgaben sonst ausdrücklich akzeptiert werden.
Von Seiten des Auftraggebers kommende rechtsgestaltende Elemente, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, werden selbst bei Kenntnis von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG nur dann wirksam, wenn diese von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG mit einem diese Rechtstexte ausdrücklich umfassenden Zusatzvermerk (wie z.B. „AGB akzeptiert“) angenommen werden. Ansonsten widerspricht Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG der Einbeziehung von rechtsgestaltenden Elementen, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, des Auftraggebers ausdrücklich.
Die bloße Annahme von Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt des Auftraggebers durch Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG bewirkt daher keine Annahme von Rechtstexten des Auftraggebers, selbst wenn diese Vorgaben rechtsgestaltende Elemente beinhalten (wie z.B. „Es gelten unsere AGB.“).

Vorgehen bei Unwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.

Vorgehen bei Widersprüchen

Für den Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot, etwaigen Beschreibungen von Leistungen (projektspezifische Unterlagen, allgemeine Unterlagen), etwaigen Preislisten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG gelten diese in der genannten Reihenfolge. Die individuelleren Bestandteile ändern daher die generelleren Bestandteile des Vertrages automatisch ab.
Für den Fall von Widersprüchen zwischen Vertragselementen von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG und von Vertragselementen des Auftraggebers gehen alle Vertragselemente von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG vor.

Vertragsabschluss

Angebot durch Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG

Angebote von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG an den Auftraggeber, z.B.: in Form eines individuellen Angebots an den Auftraggeber oder eines nicht individualisierten Angebots wie eines Bestellscheins, Katalogs oder Webshops, sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich.

Angebot durch den Auftraggeber

Erteilt der Auftraggeber aufgrund eines Angebots oder auch unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG, also z.B. bei Zusatzaufträgen in laufenden Geschäftsbeziehungen, einen Auftrag, so ist der Auftraggeber an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG gebunden.

Annahme durch Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG

Annahme durch Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG. Der Vertrag kommt daher immer erst durch die Annahme des Auftrags durch Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG zustande.
Die Annahme hat grundsätzlich durch Auftragsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG z.B. durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG den Auftrag annimmt.
Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages stellt noch keine Auftragsannahme dar.

Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG.

Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der sich aus allen Vertragsbestandteilen ergebenden schriftlichen Leistungsbeschreibung von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG.
Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Präsentationsunterlagen, Websites oder Kataloge) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen zu überprüfen. Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen.

Fachgerechte Leistung

Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG eine fachgerechte Ausführung nach Maßgabe des Zeitpunktes der Angebotslegung. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.

Austauschbare Leistungen

Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.

Fremdleistungen

Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, oder sich bei der Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen (Fremdleistung).

Vereinbarte Fremdleistungen

Wenn die Leistungen von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG vereinbarungsgemäß auf konkret festgelegten Leistungen, Komponenten oder Rechten Dritter aufbauen, dann stellen diese Leistungen, Komponenten oder Rechte eine vereinbarte Fremdleistung dar.
In diesem Fall besteht die vertragliche Verpflichtung von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG ausschließlich in der fachgerechten Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung, nicht jedoch in der fachgerechten Ausführung der vereinbarten Fremdleistungen.

Teilbare Leistungen

Bei teilbaren Leistungen ist Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

Verfall

Der Auftraggeber hat alle bei Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG beauftragten oder Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG zur Bearbeitung übergebenen Leistungen fristgerecht abzuholen. Für den Fall, dass die Abholung nicht fristgerecht erfolgt, ist Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG berechtigt, die Leistungen nach sechs Monaten auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen.

Termine und Fristen

Von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG angegebene Termine oder Fristen sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ausgenommen hievon sind im Webshop ausgewiesene Liefertermine und -fristen bei Verträgen mit Konsumenten.

Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse

Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen bei Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG oder den Auftragnehmern von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG – verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis zu setzen.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG unverzüglich, ohne Aufforderung und in weiterverarbeitbarer Form alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Erbringung der Leistungen durch Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG erforderlich sind.
Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung eines Ansprechpartners zur Vertragsabwicklung, die Beistellung von Unterlagen, Zugängen, Materialien und Einrichtungen, die Abstimmung bei Auftragsdetails und die Abnahme (Freigabe) von Teilleistungen und Leistungen.
Wenn die Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen durch den Auftraggeber erst während der Erbringung der Leistungen durch Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG bekannt wird, hat der Auftraggeber diese unverzüglich nachzureichen.
Der Auftraggeber hat die von ihm beigestellten Informationen und Leistungen selbst auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, und insbesondere auch für den Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG dadurch entstehenden Mehraufwand. Sofern Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG aufgrund mangelhafter, verspäteter oder unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers die Leistungen nicht vereinbarungsgemäß ausführen kann, ist Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG unbeschadet anderer Rechte auch berechtigt, die Ausführung der Leistung zu unterbrechen, andere Leistungen für andere Auftraggeber einzuschieben und erst nach Abschluss dieser Leistungen die Ausführung der Leistungen für den Auftraggeber, soweit dieser seine Mitwirkungspflichten bis dahin erfüllt hat, fortzusetzen, wodurch sich alle Termine und Fristen verschieben.
Wird Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Auftraggeber beigestellten Informationen oder Leistungen in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG zudem schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.

Rechte an den Leistungen

Grundsätzlich stehen alle Rechte an den vereinbarten Leistungen Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG bzw. den Lizenzgebern von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG zu. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im mit Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG vereinbarten bzw. von den Lizenzgebern vordefinierten Umfang zu nutzen.
Für den Fall, dass der Lizenz Umfang nicht vereinbart wurde, umfasst dieser die nicht exklusive, kein Recht zur Sublizenzierung oder Weitergabe an Dritte (bzw. verbundene Unternehmen) beinhaltende Nutzung zum eigenen Gebrauch im Unternehmen des Auftraggebers, wobei das Recht zur Bearbeitung auf das gesetzlich unverzichtbare Minimum eingeschränkt ist.
Der Auftraggeber ist in Kenntnis, dass die Leistungen von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG oft auf Werken oder Leistungen Dritter mit unterschiedlichsten Lizenzbedingungen aufbauen. Der Auftraggeber hat diese Lizenzbedingungen von Leistungen oder Werken Dritter, welche Bestandteil der Leistungen oder Werke von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG sind, einzuhalten.

Entgelt

Preise

Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG in Euro inkl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.

Zusatzleistungen

Alle Leistungen von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, wie insbesondere später vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert entlohnt.

Abrechnungsmodus

Der Auftraggeber hat bei Auftragserteilung sowie bei Fertigstellung des Gesamtprojektes sowie bei Erreichen vereinbarter Zwischenziele eine Teilzahlung in jeweils gleicher Höhe zu leisten.

Kostenvorschuss

Zudem ist Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG berechtigt, bei Neukunden, im Fall der Durchrechnung vereinbarter Fremdleistungen und im Fall des Anscheins wirtschaftlicher Probleme, im Fall eines Zahlungsverzuges in der Vergangenheit und im Fall des Anscheins der Zahlungsunwilligkeit des Auftraggebers, vorab Kostenvorschüsse zur Deckung des eigenen Aufwandes in der vollen Höhe der als nächstes zu erbringenden Teilleistungen zu verlangen.

Teilleistungen

Darüber hinaus ist Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen. Als Teilleistungen gelten jedenfalls die einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung sowie bei agilem Projektmanagement die im Rahmen der einzelnen Sprints erbrachten Leistungen.

Preisanpassung

Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit sowie bei Verträgen mit automatischer Verlängerung der Vertragsdauer ist Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG berechtigt, jährlich eine angemessene Preisanpassung auf Basis des von der Statistik Austria monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex oder eines an dessen Stellte tretenden Indexes vorzunehmen.
Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die Indexzahl, die sich für das jeweilige Monat vor dem Monat des Vertragsabschlusses errechnet. Schwankungen der Indexzahl nach unten bleiben unberücksichtigt. Die Preisanpassung erfolgt jeweils zum Ende des Kalenderjahres.
Auch sonst ist Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen, wenn sich die Kosten Leistungen der Leistungen um mehr als 3 % erhöhen, ohne dass dies von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG beeinflussbar ist. Die Kostenerhöhung ist von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG nachzuweisen, die fehlende Möglichkeit der Beeinflussung glaubhaft zu machen.

Ungerechtfertigter Rücktritt

Für den Fall, dass der Auftraggeber von seinem Auftrag ohne krass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG ganz oder teilweise zurücktritt, gebührt Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG trotzdem das vereinbarte Honorar. Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG muss sich in diesem Fall lediglich Ersparnisse aus noch nicht getätigten Zukäufen anrechnen lassen. Dasselbe gilt, wenn Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG aus einem in der Sphäre des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund vom Vertrag zurücktritt.

Zahlung

Fälligkeit

Die Rechnungen von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.

Zahlbarkeit

Bei Online-Geschäften sind die Rechnungen von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG mit der Auftragserteilung zu bezahlen.

Sonstige Zahlungsarten

Der Auftraggeber ist weiters berechtigt, alle anderen von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG angebotenen Zahlungsmittel zu nutzen. Die Belastung erfolgt dabei im Augenblick der Bezahlung durch den Auftraggeber.

Vereinbarte Fremdleistungen

Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG ist berechtigt, die Fremdleistung nach eigener Wahl sowohl im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers als auch auf eigene Rechnung oder auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen.
Sofern Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG den Vertrag im eigenen Namen und bzw. oder auf eigene Rechnung schließt, erfolgt dies ausschließlich im Interesse des Auftraggebers zwecks vereinfachter Vertrags- und Zahlungsabwicklung.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber gilt ein Eigentumsvorbehalt zugunsten von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG an den von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Zinsen und Kosten als vereinbart. Im Falle des Verzuges ist Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG berechtigt, Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Der Auftraggeber stimmt für diesen Fall der Abholung der Waren durch Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG zu. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG bewirkt keinen Rücktritt vom Vertrag, außer Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
Im Fall der Weiterveräußerung der Waren durch den Auftraggeber tritt der Auftraggeber seine Forderung gegen den Käufer zum Zwecke der Sicherstellung an Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG ab. Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG ist berechtigt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.

Verbot der Aufrechnung und der Zurückbehaltung

Der Auftraggeber ist selbst bei konnexen Forderungen nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

Ratenzahlung

Soweit Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG und der Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminsverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart

Zahlungsverzug

Für den Fall verspäteter Zahlung sind die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno zu bezahlen. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.

Fortgesetzter Zahlungsverzug

Nach erfolgloser Mahnung des Auftraggebers unter Setzung einer zumindest 7-tägigen Nachfrist ist Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG berechtigt, sämtliche, auch im Rahmen von anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort abrechnen und fällig zu stellen sowie die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Honorarforderungen vorübergehend einstellen.
Nach einer weiteren erfolglosen Mahnung direkt an die Geschäftsführung des Auftraggebers und unter Setzung einer wiederum zumindest 7-tägigen Nachfrist ist Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und den Ersatz des entgangenen Gewinns zu fordern. Damit ist Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG auch berechtigt, bereits bezahlte Leistungen nicht auszuführen bzw. einzustellen.
Unabhängig von diesen Möglichkeiten kann Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG selbstverständlich auch sofort nach Ablauf der Fälligkeit Klage bei Gericht einreichen.

Haftung

Klassischer Werkvertrag

Im Fall des klassischen Werkvertrages haftet Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG für die Zielerreichung.

Eingriffe des Auftraggebers

Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG eingreift oder undokumentierte oder für Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG nicht mehr leicht nachverfolgbare Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG, z.B. zur Fertigstellung, Nachprüfung, Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbehebung.

Gefahrenübergang

Beim Versand von Waren geht die Gefahr immer auf den Auftraggeber über, sobald Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG die Waren an das Beförderungsunternehmen übergeben hat. Der Versand von Waren erfolgt grundsätzlich nicht versichert, sofern der Auftraggeber nicht auf seine Kosten Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG mit der Versicherung der Waren beauftragt hat.

Garantie

Soweit Leistungsteile des Auftragnehmers über eine von einem Dritten gewährte Garantie verfügen, ist diese Garantie direkt beim Dritten geltend zu machen (z.B. Herstellergarantie).
Im Fall einer Garantiezusage durch Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG beginnt die Frist zur Geltendmachung des Garantieanspruchs mit Übergabe zu laufen. Der Garantieanspruch verjährt sechs Monate ab Kenntnis des Auftraggebers vom Eintritt des Garantiefalls, spätestens aber mit Ablauf der Garantiefrist. Geht aus der Garantiezusage der Inhalt der Garantie nicht hervor, dann haftet Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG für die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften.

Gewährleistung

Für Konsumenten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Gewährleistungsrechts. Darüber hinaus gelten bei Konsumenten eventuell zusätzlich im Rahmen der Produktbeschreibung gewährte Garantien oder Kundendienstleistungen.

Irrtum, Verkürzung über die Hälfte

Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen.

Schadenersatz und sonstige Ansprüche.

Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG beruhen.
Derartige Ansprüche verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung.
Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen.

Schutzwirkung zugunsten Dritter

Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet.

Haftung bei vereinbarten Fremdleistungen

Jene Dritten, welche die vereinbarten Fremdleistungen erbringen, sind keine Erfüllungsgehilfen von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG, nicht bei der Verfolgung der Interessen von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG tätig und damit auch nicht in den Risikobereich von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG einbezogen.
Für die vereinbarten Fremdleistungen selbst, nicht jedoch für die fachgerechten Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung derselben, ist somit jegliche verschuldensabhängige Haftung von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG zusätzlich auf das Auswahlverschulden reduziert und jegliche verschuldensunabhängige Haftung von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG ausgeschlossen.
Werden die Fremdleistungen auf Weisung des Auftraggebers herangezogen, also durch diesen ausgewählt, dann ist jegliche Haftung von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG ausgeschlossen.

Haftung bei kostenlosen Leistungen

Soweit Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG Leistungen oder Leistungsteile kostenlos erbringt, ist jegliche Haftung für diese Leistungsteile ausgeschlossen
Haftung bei gebrauchten Waren. Bei gebrauchten Waren ist das Recht auf Gewährleistung vollständig ausgeschlossen.

Haftung bei gebrauchten Waren

Bei gebrauchten Waren ist das Recht auf Gewährleistung vollständig ausgeschlossen.

Beweislast

Eine Beweislastumkehr zu Lasten von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG ist ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Auftraggeber zu beweisen.

Nachfrist

Im Fall der nicht vereinbarungsgemäßen Vertragserfüllung ist der Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt, wenn dieser Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehntägige Nachfrist gewährt hat. Dies gilt auch für die Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund.

Vertragsrücktritt

Ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs zu erklären.

Schlussbestimmungen

Anzuwendendes Recht

Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Auftraggeber und Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.

UN-Kaufrecht

Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Vertrags-ÖNORM

Sofern vertragliche ÖNORMEN nicht ausdrücklich vereinbart wurden, gelten diese auch nicht.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG und dem Auftraggeber wird das sachlich zuständige österreichische Gericht für 4020 Linz vereinbart. Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von Good Karma Gastro - Projekt und Sponsoring KG und des Auftraggebers berechtigt.

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